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2 O 244/24•Landgericht Arnsberg, 2024-10-15, 2 O 244/24
Entscheidungsdatum: 2024-10-15
Aktenzeichen: 2 O 244/24
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2024:1015.2O244.24.00
Dokumenttyp: Versäumnisurteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger
5.624,02 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus einem Betrag in Höhe von 2.027,25 Euro seit dem 06.07.2024 und aus einem weiteren Betrag in Höhe von 3.596,77 Euro seit dem 01.09.2024 sowie
weitere 627,13 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.09.2024 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 5.624,02 Euro festgesetzt.
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