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2 StVK 395/20•Landgericht Arnsberg, 2021-05-27, 2 StVK 395/20
Entscheidungsdatum: 2021-05-27
Aktenzeichen: 2 StVK 395/20
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2021:0527.2STVK395.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Kleine Strafvollstreckungskammer für Vollzugssachen
Die Anträge auf gerichtliche Entscheidung des Antragstellers werden zurückgewiesen.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen werden dem Antragsteller auferlegt.
Der Streitwert wird auf bis zu 500 € festgesetzt.
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