Landgericht Arnsberg, 2015-09-30, 3 S 120/15

3 S 120/15Cantonal CourtSep 30, 2015

Full text

Landgericht Arnsberg — 3 S 120/15 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-09-30

Aktenzeichen: 3 S 120/15

ECLI: ECLI:DE:LGAR:2015:0930.3S120.15.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Soest vom 26.05.2015, Az. 12 C 208/14, wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Beklagte verurteilt wird,

  1. an den Kläger einen Betrag von 2.784,00 EUR nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.08.2014 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übereignung und Übergabe einer T Größe 180 × 200 cm, Farbe/Stoff: B, eines Boxspring Unterbaus Größe 20 × 180 × 200 cm, Farbe/Stoff: U und eines Kopfteils D Größe 180 cm, Farbe/Stoff: U sowie

  2. den Kläger von vorgerichtlichen Kosten i.H.v. 334,75 EUR gegenüber seinen Prozessbevollmächtigten freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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