4 O 640/03•Landgericht Arnsberg, 2005-02-10, 4 O 640/03
Full text
Landgericht Arnsberg — 4 O 640/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-02-10
Aktenzeichen: 4 O 640/03
ECLI: ECLI:DE:LGAR:2005:0210.4O640.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 150.000,-- € nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 30.01.2004 zu zahlen.
Die Beklagten werden weiter verurteilt, als Gesamtschuldner an den Kläger eine monatliche Schmerzensgeldrente in Höhe von 150,-- € seit dem 30.01.2004, monatlich im voraus jeweils bis zum 1. Werktag des Monats zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass die Beklagten als Gesamtschuldner verpflichtet sind, dem Kläger 75 % der künftigen materiellen und immateriellen Schäden aus dem Unfall vom 12.07.2002 auf dem Gelände der Firma F1 in O1 zu zahlen, soweit die Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 40 % und die Beklagten alsGesamtschuldner 60 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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