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12 O 314/24•Landgericht Aachen, 2025-01-16, 12 O 314/24
Entscheidungsdatum: 2025-01-16
Aktenzeichen: 12 O 314/24
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2025:0116.12O314.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger je zu 50 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin zu 1) und der Kläger zu 2) können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteil zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.
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