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10 O 309/22•Landgericht Aachen, 2023-06-01, 10 O 309/22
Entscheidungsdatum: 2023-06-01
Aktenzeichen: 10 O 309/22
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2023:0601.10O309.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 15.162,14 € nebst Zinsen hieraus seit dem 25.09.2021 in Höhe von 5 Prozentpunkten über den Basiszinssatz zu zahlen.
2. Der Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Kosten ihres Bevollmächtigten Rechtsanwalt P. Y. in Höhe von 1.315,69 € freizustellen.
3. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
4. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
5. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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