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86 KLs 1/21•Landgericht Aachen, 2023-05-23, 86 KLs 1/21
Entscheidungsdatum: 2023-05-23
Aktenzeichen: 86 KLs 1/21
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2023:0523.86KLS1.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. große Wirtschaftskammer
Normen: AO § 370; StGB § 266, § 2, § 3
Der Angeklagte wird wegen Steuerhinterziehung in 32 Fällen, davon in einem Fall im Versuch, sowie wegen Untreue in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
1 Jahr und 6 Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.
Von einer Einziehungsentscheidung wird abgesehen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen, soweit er verurteilt worden ist. Im Übrigen trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten.
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