Landgericht Aachen, 2021-02-04, 8 O 350/20

8 O 350/20Cantonal CourtFeb 4, 2021

Full text

Landgericht Aachen — 8 O 350/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-02-04

Aktenzeichen: 8 O 350/20

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2021:0204.8O350.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klagepartei 42.100,76 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.08.2020 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Herausgabe und Übereignung des YY, FIN: XXX;

  2. Es wird festgestellt, dass sich die Beklagten mit der Rücknahme des PKWs des Klägers, YY, FIN: XXX, in Annahmeverzug befinden.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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