Landgericht Aachen, 2020-11-18, 63 KLs 25/19

63 KLs 25/19Cantonal CourtNov 18, 2020

Full text

Landgericht Aachen — 63 KLs 25/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2020-11-18

Aktenzeichen: 63 KLs 25/19

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2020:1118.63KLS25.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte wird wegen gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern in 14 Fällen, Einschleusens von Ausländern in drei Fällen, Ausbeutung der Arbeitskraft in zwei Fällen sowie wegen Betrugs in fünf Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

drei (3) Jahren und sechs (6) Monaten

verurteilt.

Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.

Ein Betrag in Höhe von 13.746,48 Euro unterliegt der Einziehung.

Von den Kosten des Verfahrens und den notwendigen Auslagen des Angeklagten trägt der Angeklagte 1/3 und die Staatskasse 2/3. Die den Nebenklägern erwachsenen notwendigen Auslagen werden dem Angeklagten auferlegt.

– §§ 95 Abs. 1 Nr. 3, Abs. 2 Nr. 2, 96 Abs. 1 Nr. 1 lit. b), Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG, § 96 Abs. 1 Nr. 1 lit. b), Abs. 2 S. 1 Nr. 1 AufenthG vom 13.04.0000, §§ 233 Abs. 1 Nr. 1, 232 Abs. 1 S. 2, 263 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 1, 52, 53 StGB –

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