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4 O 100/20•Landgericht Aachen, 2020-10-20, 4 O 100/20
Entscheidungsdatum: 2020-10-20
Aktenzeichen: 4 O 100/20
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2020:1020.4O100.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Normen: VOB/B § 17 Abs. 6 Nr. 1 Satz 1 u. 3, § 17 Abs 6 Nr. 3
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 28.440,13 € zu zahlen nebst Zinsen i.H.v. 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 26.712,33 € seit dem 02.07.2020 und aus 1.727,80 € seit dem 25.04.2020.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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