12 O 170/15•Landgericht Aachen, 2019-10-15, 12 O 170/15
Full text
Landgericht Aachen — 12 O 170/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-15
Aktenzeichen: 12 O 170/15
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:1015.12O170.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger einen Betrag in Höhe von 87.300,00 €, davon 56.000,00 € als Vorschuss, zu zahlen.
Des Weiteren werden die Beklagten zu 2) und zu 3) zur Zahlung von Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 87.300,00 € seit dem 15.05.2019 bis einschließlich 17.05.2019 verurteilt. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner zur Zahlung von Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 87.300,00 € seit dem 18.05.2019 verurteilt.
Des Weiteren werden die Beklagten als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger außerprozessuale Rechtsanwaltskosten von 3.694,71 € zu erstatten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger zu jeweils 25 % und die Beklagten als Gesamtschuldner zu 50 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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