65 KLs 16/19•Landgericht Aachen, 2019-10-09, 65 KLs 16/19
Full text
Landgericht Aachen — 65 KLs 16/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-10-09
Aktenzeichen: 65 KLs 16/19
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:1009.65KLS16.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. gr. Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte ist schuldig:
des Betruges in drei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen, in weiterer Tateinheit mit zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen des Computerbetrugs ,
des Betruges in zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen,
des Betruges in Tateinheit mit Computerbetrug in 2 Fällen,
des Computerbetruges in 2 Fällen, jeweils in zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen,
des Computerbetruges in 4 Fällen,
des Betruges in 5 Fällen,
der Beihilfe zum Computerbetrug in 3 Fällen,
der Beihilfe zum Betrug in 2 Fällen,
der Beihilfe zum Betrug in jeweils zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen in 4 Fällen,
der Beihilfe zum Betrug in Tateinheit mit Beihilfe zum Computerbetrug in zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen,
der Beihilfe zum Betrug in zwei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen, in weiterer Tateinheit mit Beihilfe zum Computerbetrug,
Er wird zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren und sechs Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
Die von ihm in F in der Zeit vom 26.04.2019 bis zum 23.05.2019 erlittene Auslieferungshaft wird im Verhältnis 1 zu 2 auf die verhängte Strafe angerechnet.
Gegenüber dem Angeklagten wird die Wertersatz-Einziehung eines Betrags in Höhe von 44.021,43 € angeordnet
§§ 263 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, 263a Abs. 1, Abs. 2, 27, 49 Abs. 1, 52, 53 StGB
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