1 O 328/18•Landgericht Aachen, 2019-07-04, 1 O 328/18
Full text
Landgericht Aachen — 1 O 328/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-07-04
Aktenzeichen: 1 O 328/18
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2019:0704.1O328.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 8.909,07 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.7.2018 zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückgabe und Übereignung des Fahrzeugs der Marke W VI GTD mit der Fahrgestellnummer WVWZZZ1KZAW396886.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 63 % und die Beklagte zu 37 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die gegen ihn gerichtete Vollstreckung durch Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte ihrerseits vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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