11 O 386/16•Landgericht Aachen, 2017-05-23, 11 O 386/16
Full text
Landgericht Aachen — 11 O 386/16 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-05-23
Aktenzeichen: 11 O 386/16
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2017:0523.11O386.16.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 716,02 Euro nebst Zinsen hieraus in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.07.2016 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aus dem Urteil jeweils vorläufig vollstreckbaren Betrages. Der Beklagten bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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