41 O 18/13•Landgericht Aachen, 2013-10-15, 41 O 18/13
Full text
Landgericht Aachen — 41 O 18/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-10-15
Aktenzeichen: 41 O 18/13
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2013:1015.41O18.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an die Klägerin zu zahlen:
74.348,40 € nebst Zinsen pro Jahr hieraus in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz seit dem 03.11.2012,
weitere 10.768,11 € nebst Zinsen von 8 Prozentpunkten über dem jeweils gültigen Basiszinssatz pro Jahr hieraus vom 08.12.2012 an,
57.241,03 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem 05.06.2013,
546,00 € vorgerichtliche Anwaltskosten und
weitere 1.479,90 € vorgerichtliche Anwaltskosten nebst 5 % Jahreszinsen über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 05.06.2013.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 1/10 und die Beklagte zu 9/10. Ausgenommen hiervon sind die Kosten, die durch die Anrufung des unzuständigen Landgerichts Hamburg entstanden sind. Diese Kosten trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110 % des zur Vollstreckung kommenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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