6 S 101/12•Landgericht Aachen, 2013-01-18, 6 S 101/12
Landgericht Aachen, 2013-01-18, 6 S 101/12
6 S 101/12Cantonal CourtJan 18, 2013
Regest
Ein Rechtsanwalt verliert seinen Gebührenanspruch, wenn er die Kündigung des Anwaltsvertrages dadurch provoziert, dass er dem Mandanten erklärt, er würde das Rechtsmittel mangels Erfolgsaussicht nicht begründen
Full text
Landgericht Aachen — 6 S 101/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-18
Aktenzeichen: 6 S 101/12
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2013:0118.6S101.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Normen: BGB § 628 Abs. 1 Satz 2
Leitsätze
Ein Rechtsanwalt verliert seinen Gebührenanspruch, wenn er die Kündigung des Anwaltsvertrages dadurch provoziert, dass er dem Mandanten erklärt, er würde das Rechtsmittel mangels Erfolgsaussicht nicht begründen
Tenor
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 10.05.2012 (Az.: 117 C 380/11) abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster und zweiter Instanz hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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