9 O 107/11•Landgericht Aachen, 2011-10-28, 9 O 107/11
Full text
Landgericht Aachen — 9 O 107/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-10-28
Aktenzeichen: 9 O 107/11
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2011:1028.9O107.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, das von ihnen auf dem Grundstück S, B, errichtete Wohnhaus in der Weise zu verändern, dass dieses ein Dach mit einer Neigung zwischen 27 und 33 Grad aufweist.
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin 1.530,58 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über den Basiszinssatzes seit dem 20.4.2011 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar, Für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin kann die gegen sie gerichtete Zwangsvollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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