41 O 64/07•Landgericht Aachen, 2008-06-03, 41 O 64/07
Full text
Landgericht Aachen — 41 O 64/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-03
Aktenzeichen: 41 O 64/07
ECLI: ECLI:DE:LGAC:2008:0603.41O64.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klagen werden abgewiesen.
Die Nebeninterventionen auf Klägerseite sind unzulässig.
Die Gerichtskosten tragen die Kläger zu jeweils 1/9.
Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten tragen die Klägerinnen zu 1, 3, 5, 6, 7, 8 und 9 jeweils zu 1/8 und die Kläger zu 2. und 4. zu jeweils 1/16.
Die Kosten der Nebenintervention auf Beklagtenseite tragen die Klägerinnen zu 1, 3, 5, 6, 7, 8 und 9 zu jeweils 1/7.
Im übrigen tragen die Kläger sowie die Nebenintervenienten auf Klägerseite ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Leistung einer Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zur Vollstreckung kommenden Betrages.
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