Landgericht Aachen, 2007-01-30, 6 T 3/07

6 T 3/07Cantonal CourtJan 30, 2007

Regest

Die Beschwerde gegen die Anordnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Aufklärung des Sachverhalts nach § 5 InsO ist nicht statthaft.

Full text

Landgericht Aachen — 6 T 3/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-01-30

Aktenzeichen: 6 T 3/07

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2007:0130.6T3.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Normen: InsO § 5, 6

Leitsätze

Die Beschwerde gegen die Anordnung der Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Aufklärung des Sachverhalts nach § 5 InsO ist nicht statthaft.

Tenor

Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Aachen vom 21. November 2006 in Verbindung mit dem Beschluss vom 12. Dezember 2006 wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

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