Landgericht Aachen, 2003-04-02, 3 T 115/03

3 T 115/03Cantonal CourtApr 2, 2003

Regest

Der Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird unzulässig, wenn der Schuldner die dem Antrag zu Grunde liegende Forderung während des Eröffnungsverfahrens vor der gerichtlichen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung erfüllt.

Full text

Landgericht Aachen — 3 T 115/03 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2003-04-02

Aktenzeichen: 3 T 115/03

ECLI: ECLI:DE:LGAC:2003:0402.3T115.03.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Normen: InsO § 14 Abs. 1

Leitsätze

Der Antrag eines Gläubigers auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens wird unzulässig, wenn der Schuldner die dem Antrag zu Grunde liegende Forderung während des Eröffnungsverfahrens vor der gerichtlichen Entscheidung über die Verfahrenseröffnung erfüllt.

Tenor

Die sofortige Beschwerde wird auf Kosten der Beteiligten zu 1) zurückgewiesen.

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