Landesarbeitsgericht Köln, 2025-06-16, 5 Ta 58/25

5 Ta 58/25Labour CourtJun 16, 2025

Regest

Der Vertrag zwischen einem Schiedsrichterassistenten und der DFB S GmbH über den Einsatz des Schiedsrichterassistenten in der 3. Profiliga begründet ein Arbeitsverhältnis.

Full text

Landesarbeitsgericht Köln — 5 Ta 58/25 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2025-06-16

Aktenzeichen: 5 Ta 58/25

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0616.5TA58.25.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: § 611a Abs. 1 BGB, § 17a GVG, § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG

Leitsätze

Der Vertrag zwischen einem Schiedsrichterassistenten und der DFB S GmbH über den Einsatz des Schiedsrichterassistenten in der 3. Profiliga begründet ein Arbeitsverhältnis.

Tenor

I. Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 12.02.2025 – 4 Ca 2061/24 - abgeändert: Der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen ist zulässig.

II. Die Beklagte hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.

III. Der Streitwert wird auf 20.820 Euro festgesetzt.

IV. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.