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4 SLa 400/24•Landesarbeitsgericht Köln, 2025-02-26, 4 SLa 400/24
Entscheidungsdatum: 2025-02-26
Aktenzeichen: 4 SLa 400/24
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0226.4SLA400.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 102 Abs. 2 Satz 1 BetrVG
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 25.06.2024 – Aktenzeichen 2 Ca 49/24 – teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die Kündigung der Beklagten vom 22.12.2023 nicht aufgelöst worden ist.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 1.000,00 € netto nebst Zinsen von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2024 zu zahlen
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin zu 25 % und die Beklagte zu 75 %.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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