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6 SLa 143/24•Landesarbeitsgericht Köln, 2025-02-06, 6 SLa 143/24
6 SLa 143/24Labour CourtFeb 6, 2025
Hoffnungen jenseits des ggfls. vom Arbeitgeber gesetzten Vertrauens, z.B. die Hoffnung, dass sich der Betrag eines Tarifentgelts in Zukunft nach oben und nicht nach unten entwickelt, sind rechtlich nicht geschützt, auch nicht durch das Rückwirkungsverbot.
Entscheidungsdatum: 2025-02-06
Aktenzeichen: 6 SLa 143/24
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2025:0206.6SLA143.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer
Normen: § 611 a BGB
Hoffnungen jenseits des ggfls. vom Arbeitgeber gesetzten Vertrauens, z.B. die Hoffnung, dass sich der Betrag eines Tarifentgelts in Zukunft nach oben und nicht nach unten entwickelt, sind rechtlich nicht geschützt, auch nicht durch das Rückwirkungsverbot.
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil, des Arbeitsgerichts Köln vom 17.01.2024 - 9 Ca 1227/23 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung hat die Klägerin zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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