Landesarbeitsgericht Köln, 2024-04-26, 9 TaBV 44/23

9 TaBV 44/23Labour CourtApr 26, 2024

Regest

Der Amtsermittlungsgrundsatz gebietet es nicht, im besonderen Beschlussverfahren zur Entscheidung über den nach § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag eine notarielle Mehrheitsfeststellung in Auftrag zu geben.

Full text

Landesarbeitsgericht Köln — 9 TaBV 44/23 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2024-04-26

Aktenzeichen: 9 TaBV 44/23

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2024:0426.9TABV44.23.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Kammer

Leitsätze

Der Amtsermittlungsgrundsatz gebietet es nicht, im besonderen Beschlussverfahren zur Entscheidung über den nach § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG im Betrieb anwendbaren Tarifvertrag eine notarielle Mehrheitsfeststellung in Auftrag zu geben.

Tenor

I. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 31.08.2023 – 14 BV 238/21 – wird zurückgewiesen.

II. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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