Landesarbeitsgericht Köln, 2023-05-16, 4 Sa 559/22

4 Sa 559/22Labour CourtMay 16, 2023

Full text

Landesarbeitsgericht Köln — 4 Sa 559/22 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2023-05-16

Aktenzeichen: 4 Sa 559/22

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0516.4SA559.22.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: §§ 1, 9, 10 KSchG

Tenor

I) Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 01.03.2022 – 4 Ca 583/21 – unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und klarstellend wie folgt neu gefasst:

  1. Es wird festgestellt, dass das zwischen dem Kläger und dem Beklagten bestehende Arbeitsverhältnis nicht durch die Kündigung des Beklagten vom 23.02.2021 zum 30.09.2021 aufgelöst worden ist.

  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II) Auf Antrag des Beklagten vom 06.02.2023 wird das Arbeitsverhältnis zum 30.09.2021 aufgelöst.

III) Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger eine Abfindung in Höhe von 96.600 Euro brutto zu zahlen.

IV) Die Kosten der ersten Instanz trägt der Beklagte. Die Kosten des Berufungsverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

V) Die Revision wird nicht zugelassen

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