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10 Sa 588/22•Landesarbeitsgericht Köln, 2023-01-20, 10 Sa 588/22
10 Sa 588/22Labour CourtJan 20, 2023
Zur Berücksichtigung der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung als Nettoeinkommen bei der Berechnung des arbeitsvertraglichen Krankengeldzuschuss
Entscheidungsdatum: 2023-01-20
Aktenzeichen: 10 Sa 588/22
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2023:0120.10SA588.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: SGB V; SGB XI
Zur Berücksichtigung der Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung als Nettoeinkommen bei der Berechnung des arbeitsvertraglichen Krankengeldzuschuss
I. Auf die Berufung des Klägers und unter Zurückweisung der Anschlussberufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 21.07.2022 – 3 Ca 420/22 – teilweise abgeändert und wie folgt neu formuliert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.539,59 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz aus 2.498,54 € seit 26.03.2022, aus 832,84 € seit 28.04.2022 und aus 208,21 € seit 13.06.2022 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien zu je ½.
III. Die Revision wird zugelassen.
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