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8 Sa 429/21•Landesarbeitsgericht Köln, 2022-08-25, 8 Sa 429/21
8 Sa 429/21Labour CourtAug 25, 2022
1) Die beharrliche Verweigerung, einer rechtmäßigen Weisung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Folge zu leisten, kann jedenfalls nach Ausspruch einer einschlägigen Abmahnung geeignet sein, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen. 2) Enthält ein ärztliches Attest keinerlei nachvollziehbaren Angaben zur Befreiung von der Maskenpflicht obliegt es dem Arbeitnehmer, Gründe für die Befreiung von der Maskenpflicht schlüssig darzulegen.
Entscheidungsdatum: 2022-08-25
Aktenzeichen: 8 Sa 429/21
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0825.8SA429.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: § 626 Abs. 1 BGB, § 5 Abs. 1 Arbeitsschutzgesetz, § 106 GewO, § 102 Abs. 1 BetrVG
Die beharrliche Verweigerung, einer rechtmäßigen Weisung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung Folge zu leisten, kann jedenfalls nach Ausspruch einer einschlägigen Abmahnung geeignet sein, eine außerordentliche Kündigung zu rechtfertigen.
Enthält ein ärztliches Attest keinerlei nachvollziehbaren Angaben zur Befreiung von der Maskenpflicht obliegt es dem Arbeitnehmer, Gründe für die Befreiung von der Maskenpflicht schlüssig darzulegen.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 17.06.2021 – 12 Ca 450/21 – wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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