Landesarbeitsgericht Köln, 2022-04-08, 10 Sa 670/21

10 Sa 670/21Labour CourtApr 8, 2022

Full text

Landesarbeitsgericht Köln — 10 Sa 670/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-04-08

Aktenzeichen: 10 Sa 670/21

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0408.10SA670.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: MuSchG §§ 18, 20

Tenor

I. Unter Zurückweisung der Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 08.09.2021 – 18 Ca 3348/20 – auf die Anschlussberufung der Klägerin teilweise abgeändert und hinsichtlich Ziffern 2) und 3) wie folgt neu gefasst:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.593,20 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Basiszins auf einen Betrag von 427,30 € seit 01.10.2021, auf 457,20 € seit 01.11.2021 und auf jeweils 427,30 € seit 01.12.2021, 01.01.2022, 01.02.2022 und 01.03.2022 zu zahlen.

  2. Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, an die Klägerin ab dem 01.03.2022 einen Betrag von 15,24 € brutto täglich als MSG-Pauschale während des Beschäftigungsverbots in der Stillzeit zu zahlen.

II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte.

III. Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.

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