Landesarbeitsgericht Köln, 2022-01-13, 6 Sa 386/21

6 Sa 386/21Labour CourtJan 13, 2022

Regest

Eine bloße Stillosigkeit oder eine bloße Verletzung des guten Geschmacks sind nicht geeignet, das rechtsethische Minimum im Sinne des § 242 BGB zu unterschreiten.

Full text

Landesarbeitsgericht Köln — 6 Sa 386/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-01-13

Aktenzeichen: 6 Sa 386/21

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0113.6SA386.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 14 TzBfG; § 66 LPVG NW; § 72 LPVG NW; § 242 BGB

Leitsätze

Eine bloße Stillosigkeit oder eine bloße Verletzung des guten Geschmacks sind nicht geeignet, das rechtsethische Minimum im Sinne des § 242 BGB zu unterschreiten.

Tenor

  1. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 15.04.2021 – 11 Ca 6023/20 – teilweise abgeändert und

festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis über den 30.09.2020 hinaus unbefristet fortbesteht.

  1. Die Kostenentscheidung - auch über die Kosten des Berufungsverfahrens - bleibt dem arbeitsgerichtlichen Schlussurteil vorbehalten.

  2. Die Revision wird nicht zugelassen.

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