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4 Sa 315/21•Landesarbeitsgericht Köln, 2022-01-11, 4 Sa 315/21
4 Sa 315/21Labour CourtJan 11, 2022
1. Den Absender einer E-Mail trifft gemäß § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist. Ihm kommt nicht dadurch die Beweiserleichterung des Anscheinsbeweises zugute, dass er nach dem Versenden keine Meldung über die Unzustellbarkeit der E-Mail erhält. 2. Zu den Voraussetzungen eines Angebots zum Abschluss eines Arbeitsvertrags.
Entscheidungsdatum: 2022-01-11
Aktenzeichen: 4 Sa 315/21
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2022:0111.4SA315.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer
Normen: § 130 BGB, §§ 133, 157 BGB
Den Absender einer E-Mail trifft gemäß § 130 BGB die volle Darlegungs- und Beweislast dafür, dass die E-Mail dem Empfänger zugegangen ist. Ihm kommt nicht dadurch die Beweiserleichterung des Anscheinsbeweises zugute, dass er nach dem Versenden keine Meldung über die Unzustellbarkeit der E-Mail erhält.
Zu den Voraussetzungen eines Angebots zum Abschluss eines Arbeitsvertrags.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Köln vom 18.03.2021, Az. 6 Ca 5660/20 wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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