Landesarbeitsgericht Köln, 2021-11-02, 4 Sa 290/21

4 Sa 290/21Labour CourtNov 2, 2021

Regest

Das Lesen einer offensichtlich an einen anderen Adressaten gerichtete Email sowie das Kopieren und die Weitergabe des Emailanhangs (privater Chatverlauf) an Dritte kann im Einzelfall eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen, auch wenn eine Zugriffsberechtigung auf das Emailkonto für dienstliche Tätigkeiten vorliegt.

Full text

Landesarbeitsgericht Köln — 4 Sa 290/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-02

Aktenzeichen: 4 Sa 290/21

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:1102.4SA290.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 626 BGB

Leitsätze

Das Lesen einer offensichtlich an einen anderen Adressaten gerichtete Email sowie das Kopieren und die Weitergabe des Emailanhangs (privater Chatverlauf) an Dritte kann im Einzelfall eine außerordentliche fristlose Kündigung rechtfertigen, auch wenn eine Zugriffsberechtigung auf das Emailkonto für dienstliche Tätigkeiten vorliegt.

Tenor

  1. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 22.04.2021, Az. 8 Ca 3432/20 abgeändert und die Klage abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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