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10 Sa 210/20•Landesarbeitsgericht Köln, 2021-08-20, 10 Sa 210/20
Entscheidungsdatum: 2021-08-20
Aktenzeichen: 10 Sa 210/20
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:0820.10SA210.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: BetrVG § 99; GewO § 106
I. Auf die Berufungen der Parteien wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 27.02.2020 – 1 Ca 1944/19 – unter Zurückweisung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin3.621,95 € netto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu75 % und die Beklagte zu 25 %.
III. Die Revision wird nicht zugelassen.
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