Landesarbeitsgericht Köln, 2021-07-14, 11 Sa 31/21

11 Sa 31/21Labour CourtJul 14, 2021

Full text

Landesarbeitsgericht Köln — 11 Sa 31/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-07-14

Aktenzeichen: 11 Sa 31/21

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:0714.11SA31.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: § 3 EFZG

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 10.12.2020 – 3 Ca 155/20 – unter Zurückweisung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 3.400,00 € brutto abzüglich bezogenem Krankengeld in Höhe von 511,10 € netto nebst Zinsen aus dem sich ergebenden Differenzbetrag in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.03.2019 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.316,13 € brutto abzüglich bezogenem Krankengeld in Höhe von 562,11 € netto nebst Zinsen aus dem sich ergebenden Differenzbetrag in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.04.2019 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger zu 36 % und der Beklagten zu 64 %, die erstinstanzlichen Kosten dem Kläger zu 68 % und der Beklagte zu 32 %, auferlegt.

Die Revision wird nicht zugelassen.

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