Landesarbeitsgericht Köln, 2021-06-02, 6 Sa 1247/20

6 Sa 1247/20Labour CourtJun 2, 2021

Regest

Das Fehlen einer Unterschrift unter der Massenentlassungsanzeige führt nicht zur UNwirksamkeit einer Kündigung nach § 134 BGB. Mit dem Wort "schriftlich" in § 17 Abs. 2 KSchG ist nicht die Schriftform im Sine des § 126 BGB gemeint. Die Textform reicht aus.

Full text

Landesarbeitsgericht Köln — 6 Sa 1247/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-06-02

Aktenzeichen: 6 Sa 1247/20

ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:0602.6SA1247.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 17 KSchG; § 134 BGB

Leitsätze

Das Fehlen einer Unterschrift unter der Massenentlassungsanzeige führt nicht zur UNwirksamkeit einer Kündigung nach § 134 BGB. Mit dem Wort "schriftlich" in § 17 Abs. 2 KSchG ist nicht die Schriftform im Sine des § 126 BGB gemeint. Die Textform reicht aus.

Tenor

  1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 01.10.2020 – 3 Ca 824/20 – wird zurückgewiesen.

  2. Die Kosten der Berufung hat der Kläger zu tragen.

  3. Die Revision wird nicht zugelassen.

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