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10 Sa 138/20•Landesarbeitsgericht Köln, 2021-01-29, 10 Sa 138/20
Entscheidungsdatum: 2021-01-29
Aktenzeichen: 10 Sa 138/20
ECLI: ECLI:DE:LAGK:2021:0129.10SA138.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: BUrlG
I. Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Bonn vom 29.01.2020- 4 Ca 1193/19 – teilweise abgeändert und wie folgt neugefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger 3.658,58 € brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II. Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen.
III. Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 30 % und die Beklagte zu 70 %.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen .
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