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7 SLa 79/24•Landesarbeitsgericht Hamm, 2024-10-22, 7 SLa 79/24
Entscheidungsdatum: 2024-10-22
Aktenzeichen: 7 SLa 79/24
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2024:1022.7SLA79.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Kammer
a) Es wird festgestellt, dass das zwischen den Parteien bestehende Arbeitsverhältnis durch die fristlose Kündigung vom 01.09.2023 nicht beendet worden ist.
b) Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Kündigungsschutzantrag als „Lead“ in der Abteilung „Sort“ zu den bisherigen Vertragsbedingungen weiter zu beschäftigen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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