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18 Sa 1048/22•Landesarbeitsgericht Hamm, 2023-03-30, 18 Sa 1048/22
18 Sa 1048/22Labour CourtMar 30, 2023
1. Auch die Vorlage irreführender ärztlicher Bescheinigungen kann eine Verletzung der Rücksichtnahmepflicht darstellen, die den Arbeitnehmer trifft. Dies gilt insbesondere für Nachweise im Sinne des § 20a Abs. 2 S. 1 IfSG (a.F.). 2. Die Vorlage einer aus dem Internet heruntergeladenen formularmäßigen ärztlichen „vorläufigen Impfunfähigkeitsbescheinigung“, die ohne ärztliche Untersuchung erstellt wurde und den falschen Eindruck erweckt, auf den individuellen Verhältnissen des Arbeitnehmers zu beruhen, kann eine Kündigung rechtfertigen (im Streitfall verneint, da Abmahnung erforderlich).
Entscheidungsdatum: 2023-03-30
Aktenzeichen: 18 Sa 1048/22
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2023:0330.18SA1048.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 626 BGGB, § 1 KSchG, § 20a IfSG (aF.)
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 27.09.2022 – 3 Ca 200/22 – dahin abgeändert, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien auch nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 08.06.2022 beendet wurde.
Die Berufung der Beklagten gegen das vorgenannte Urteil wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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