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18 Sa 138/22•Landesarbeitsgericht Hamm, 2022-10-20, 18 Sa 138/22
Entscheidungsdatum: 2022-10-20
Aktenzeichen: 18 Sa 138/22
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2022:1020.18SA138.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 613 a Abs. 1 S. 2 BGB, § 77 BetrVG
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 18.01.2022 – 4 Ca 1037/21 – wird zurückgewiesen.
Das vorgenannte Urteil wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass festgestellt wird, dass die Beklagte weiterhin verpflichtet ist, dem Kläger Beihilfeleistungen nach Maßgabe von Teil IV Nr. 34 der Vereinsordnung vom 15.12.1978 zu gewähren.
Die Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Die Revision wird zugelassen.
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