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9 Sa 1031/21•Landesarbeitsgericht Hamm, 2022-02-09, 9 Sa 1031/21
9 Sa 1031/21Labour CourtFeb 9, 2022
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell gem. § 7 Abs. 2 TV FlexAZ haben keinen Anspruch auf eine tarifvertragliche Corona-Sonderzahlung, die während der Freistellungsphase fällig wird.
Entscheidungsdatum: 2022-02-09
Aktenzeichen: 9 Sa 1031/21
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2022:0209.9SA1031.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: § 2 TV Corona-Sonderzahlung VKA/ver.di, § 7 Abs. 2 TV FlexAZ
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Freistellungsphase der Altersteilzeit im Blockmodell gem. § 7 Abs. 2 TV FlexAZ haben keinen Anspruch auf eine tarifvertragliche Corona-Sonderzahlung, die während der Freistellungsphase fällig wird.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Herford vom 15. Juli 2021 – 3 Ca 39/21 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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