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10 Sa 284/21•Landesarbeitsgericht Hamm, 2021-08-11, 10 Sa 284/21
10 Sa 284/21Labour CourtAug 11, 2021
Restricted Stock Units oder Aktienoptionen, die einem Arbeitnehmer von einem Dritten, etwa einer Konzernobergesellschaft, gewährt werden, stellen keine vertragsmäßige Leistung i.S.d. §§ 74 Abs. 2 HGB, 74b Abs. 2 HGB dar. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich der Arbeitgeber neben der emittierenden Gesellschaft zumindest konkludent auch selbst vertraglich verpflichtet hat Einzelfallentscheidung zur Auslegung einer Abwicklungsvereinbarung: hier konkludente Verpflichtung der Beklagten abgelehnt.
Entscheidungsdatum: 2021-08-11
Aktenzeichen: 10 Sa 284/21
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2021:0811.10SA284.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 74 Abs. 2 HGB, § 74b Abs. 2 HGB, § 110 GewO
Restricted Stock Units oder Aktienoptionen, die einem Arbeitnehmer von einem Dritten, etwa einer Konzernobergesellschaft, gewährt werden, stellen keine vertragsmäßige Leistung i.S.d. §§ 74 Abs. 2 HGB, 74b Abs. 2 HGB dar.
Etwas anderes gilt nur dann, wenn sich der Arbeitgeber neben der emittierenden Gesellschaft zumindest konkludent auch selbst vertraglich verpflichtet hat
Einzelfallentscheidung zur Auslegung einer Abwicklungsvereinbarung: hier konkludente Verpflichtung der Beklagten abgelehnt.
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 17.02.2021 – 3 Ca 470/20 – wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
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