Landesarbeitsgericht Hamm, 2021-04-21, 3 Sa 653/20

3 Sa 653/20Labour CourtApr 21, 2021

Full text

Landesarbeitsgericht Hamm — 3 Sa 653/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-04-21

Aktenzeichen: 3 Sa 653/20

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2021:0421.3SA653.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Kammer

Tenor

Die Berufung des beklagten Landes gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 26.02.2020 - 1 Ca 1385/19 - wird unter Neufassung des Tenors in der Hauptsache wie folgt zurückgewiesen:

Es wird festgestellt, dass das beklagte Land verpflichtet ist, die Klägerin vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018 nach der Entgeltgruppe 9 TV-L und seit dem 01.01.2019 nach der Entgeltgruppe 9a TV-L zu vergüten und die sich insoweit ergebenden Differenzbeträge ab dem auf den jeweiligen Fälligkeitstag folgenden Tag mit fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verzinsen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt das beklagte Land.

Die Revision wird zugelassen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.