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14 Ta 8/20•Landesarbeitsgericht Hamm, 2020-01-20, 14 Ta 8/20
Entscheidungsdatum: 2020-01-20
Aktenzeichen: 14 Ta 8/20
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2020:0120.14TA8.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Kammer
hat die 14. Kammer des Landesarbeitsgerichts Hamm
durch den Vorsitzenden Richter am Landesarbeitsgericht Henssen
ohne mündliche Verhandlung am 20. Januar 2020
beschlossen:
Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 4. Dezember 2019 (2 Ca 448/18) aufgehoben.
Es verbleibt bei der durch Beschluss des Arbeitsgerichts Herford vom 7. September 2018 bewilligten Prozesskostenhilfe ohne Zahlungsanordnung.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
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