10 Sa 1565/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-04-03, 10 Sa 1565/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-04-03, 10 Sa 1565/08
10 Sa 1565/08Labour CourtApr 3, 2009
Regest
Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Diebstahls ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn sich der Arbeitnehmer in oder kurz vor der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindet.
Full text
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Sa 1565/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-04-03
Aktenzeichen: 10 Sa 1565/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0403.10SA1565.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 15 Abs. 1 KSchG, § 626 BGB, § 8 ATG
Leitsätze
Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers wegen Diebstahls ist auch dann nicht ausgeschlossen, wenn sich der Arbeitnehmer in oder kurz vor der Freistellungsphase der Altersteilzeit befindet.
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 23.09.2008 - 2 Ca 608/08 – teilweise abgeändert.
Die Klage wird insgesamt abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.