10 Sa 1407/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-03-20, 10 Sa 1407/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2009-03-20, 10 Sa 1407/08
10 Sa 1407/08Labour CourtMar 20, 2009
Regest
1. Freigestellte Betriebsratsmitglieder unterliegen hinsichtlich der Lage ihrer Arbeitszeit nicht mehr dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Sie haben sich aber während der betriebsübli-chen Arbeitszeit für anfallende Betriebsratstätigkeiten bereitzuhalten. 2. Zur Auslegung eines tariflichen Maßregelungsverbots.
Full text
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Sa 1407/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-03-20
Aktenzeichen: 10 Sa 1407/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2009:0320.10SA1407.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 242, 611, 1004 BGB, §§ 23, 38 BetrVG, Art. 9 GG
Leitsätze
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Freigestellte Betriebsratsmitglieder unterliegen hinsichtlich der Lage ihrer Arbeitszeit nicht mehr dem Direktionsrecht des Arbeitgebers. Sie haben sich aber während der betriebsübli-chen Arbeitszeit für anfallende Betriebsratstätigkeiten bereitzuhalten.
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Zur Auslegung eines tariflichen Maßregelungsverbots.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Bochum vom 06.08.2008 – 5 Ca 1040/08 – wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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