16 Sa 44/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-07-10, 16 Sa 44/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-07-10, 16 Sa 44/08
16 Sa 44/08Labour CourtJul 10, 2008
Regest
Unabhängig davon, ob die Vorschriften des BAT-KF tarifvertraglichen Regelungen gleichzustellen sind, stehen sie Ausgleichsansprüchen nach § 6 V AZG nicht entgegen. Sie gewähren keinen Ausgleich für die während der Nachtarbeit geleisteten Arbeitsstunden. Führende Parallelsache zu: 16 Sa 45/08, 269/08 und 271/08!
Full text
Landesarbeitsgericht Hamm — 16 Sa 44/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-07-10
Aktenzeichen: 16 Sa 44/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0710.16SA44.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: § 6 V AZG
Leitsätze
Unabhängig davon, ob die Vorschriften des BAT-KF tarifvertraglichen Regelungen
gleichzustellen sind, stehen sie Ausgleichsansprüchen nach § 6 V AZG nicht entgegen. Sie gewähren keinen Ausgleich für die während der Nachtarbeit geleisteten Arbeitsstunden.
Führende Parallelsache zu: 16 Sa 45/08, 269/08 und 271/08!
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Siegen vom 23.11.2007 - 3 Ca 1128/07 - unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin an 3 Tagen unter Fortzahlung der Vergütung im Umfang von jeweils 7,7 Stunden freizustellen. Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits zu 1/3, die Klägerin zu 2/3.
Die Revision wird zugelassen.
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