18 Sa 302/08•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-06-11, 18 Sa 302/08
Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-06-11, 18 Sa 302/08
18 Sa 302/08Labour CourtJun 11, 2008
Regest
Neben der Klarstellungs- und Beweisfunktion hat der gesetzliche Schriftformzwang aus § 623 BGB auch eine Warnfunktion. Diese Warnfunktion kann bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers durch Blankounterschrift nur zum Tragen kommen, wenn die Ermächtigung zur Ausfüllung des Blanketts von dem Arbeitnehmer schriftlich erteilt wird.
Full text
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 302/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-11
Aktenzeichen: 18 Sa 302/08
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0611.18SA302.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: §§ 125 Satz 1, 126 Abs. 1, 623 BGB
Leitsätze
Neben der Klarstellungs- und Beweisfunktion hat der gesetzliche Schriftformzwang aus § 623 BGB auch eine Warnfunktion.
Diese Warnfunktion kann bei einer Eigenkündigung des Arbeitnehmers durch
Blankounterschrift nur zum Tragen kommen, wenn die Ermächtigung zur Ausfüllung des Blanketts von dem Arbeitnehmer schriftlich erteilt wird.
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 08.11.2007 - 4 Ca 1351/07 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.