15 Sa 1970/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-06-05, 15 Sa 1970/07
Full text
Landesarbeitsgericht Hamm — 15 Sa 1970/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2008-06-05
Aktenzeichen: 15 Sa 1970/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0605.15SA1970.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: §§ 17 KSchG; 242,1004 BGB
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten und die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung der Beklagten das Urteil des Arbeitsgerichts Münster vom 25.09.2007 - 3 Ca 804/07 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigung der Beklagten vom 19.03.2007 aufgelöst worden ist. Die Beklagte wird verurteilt, die mit Schreiben vom 08.12.2006 und 25.01.2007 ausgesprochenen Abmahnungen zurückzunehmen und aus der Personalakte zu entfernen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte 7/10, die Klägerin 3/10.
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf
23.079,00 EUR festgesetzt.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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