Landesarbeitsgericht Hamm, 2008-05-20, 4 Sa 1738/07

4 Sa 1738/07Labour CourtMay 20, 2008

Regest

In der sog. Abwicklungsgesellschaft ist der Arbeitgeber verpflichtet, die aus den Versorgungsrückstellungen erwirtschafteten Erträge in vollem Umfang für die zugesagten Betriebsrenten und ihre Anpassung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG einzusetzen. Er ist nicht berechtigt, diese Beträge zur Erzielung einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung zu verwenden.

Full text

Landesarbeitsgericht Hamm — 4 Sa 1738/07 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-05-20

Aktenzeichen: 4 Sa 1738/07

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2008:0520.4SA1738.07.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer

Normen: § 16 Abs. 1 BetrAVG

Leitsätze

In der sog. Abwicklungsgesellschaft ist der Arbeitgeber verpflichtet, die aus den

Versorgungsrückstellungen erwirtschafteten Erträge in vollem Umfang für die zugesagten Betriebsrenten und ihre Anpassung nach § 16 Abs. 1 BetrAVG einzusetzen. Er ist nicht berechtigt, diese Beträge zur Erzielung einer angemessenen Eigenkapitalverzinsung zu verwenden.

Tenor

Auf die Berufung des Klägers vom 25.09.2007 wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 15.05.2007 - 1 Ca 2403/06 - abgeändert.

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.559,84 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jährlichen Basiszinssatz aus jeweils 106,66 € ab 01. Januar 2006 und dem jeweiligen Ersten des Folgemonats zu zahlen.

Die Beklagte wird weiter verurteilt, ab 01. Dezember 2007 eine Betriebsrente von monatlich 2.425,27 € zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Die Revision wird zugelassen.

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