10 Ta 693/07•Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-11-26, 10 Ta 693/07
Landesarbeitsgericht Hamm, 2007-11-26, 10 Ta 693/07
10 Ta 693/07Labour CourtNov 26, 2007
Regest
Bei dem Antrag des Betriebsrats auf Freistellung eines Betriebsratsmitglieds unter Fortzahlung der Vergütung zwecks Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung handelt es sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit im Sinne des § 23 Abs. 3 RVG.
Full text
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Ta 693/07 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2007-11-26
Aktenzeichen: 10 Ta 693/07
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2007:1126.10TA693.07.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: §§ 23 Abs. 3, 33 Abs. 3 RVG, §§ 37 Abs. 2 und 6, 40 Abs. 1 BetrVG
Leitsätze
Bei dem Antrag des Betriebsrats auf Freistellung eines Betriebsratsmitglieds unter Fortzahlung der Vergütung zwecks Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung handelt es sich um eine vermögensrechtliche Streitigkeit im Sinne des § 23 Abs. 3 RVG.
Tenor
Die Beschwerde der Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Rheine vom 02.10.2007 - 1 BV 14/07 - wird zurückgewiesen.
Die Verfahrensbevollmächtigten des Betriebsrats haben die Kosten des Beschwerdeverfahrens in Höhe einer Gebühr von 40,00 € zu tragen.
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