15 Sa 511/06•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-08-17, 15 Sa 511/06
Full text
Landesarbeitsgericht Hamm — 15 Sa 511/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-08-17
Aktenzeichen: 15 Sa 511/06
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0817.15SA511.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: § 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 10.11.2005 – 6 Ca 3416/05 – teilweise abgeändert und zur Klarstellung wie folgt neu gefasst:
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Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien nicht durch die Kündigungen der Beklagten vom 27.06.2005 und 30.06.2005 beendet wird.
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.141,25 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 3.353,80 EUR jeweils seit 01.08.2005 und 01.09.2005 sowie aus weiteren 433,65 EUR seit dem 01.09.2005 zu zahlen.
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Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger 4/10, die Beklagte 6/10.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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